Krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM: Ist sie wirksam? BAG-Urteil 2026

Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist NICHT automatisch unwirksam. Hat der Arbeitgeber trotz bestehender Verpflichtung kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt, muss er im Kündigungsschutzprozess aber besonders umfassend darlegen, warum auch ein BEM den Arbeitsplatz nicht hätte erhalten können.

Das Bundesarbeitsgericht hat diese Anforderungen mit Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 184/25 – erneut deutlich hervorgehoben. Besonders wichtig für Arbeitnehmer: Selbst wenn ein BEM zunächst abgelehnt wurde, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, später erneut ein BEM anzubieten.

Wer nach längerer oder häufiger Krankheit eine Kündigung erhält, sollte deshalb nicht allein auf die Zahl seiner Krankheitstage schauen. Entscheidend ist unter anderem, ob die Gesundheitsprognose tatsächlich negativ ist, ob der Arbeitgeber ein BEM hätte durchführen müssen und ob es Möglichkeiten gegeben hätte, das Arbeitsverhältnis durch mildere Maßnahmen fortzusetzen.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/krankheitsbedingte-kuendigung-ohne-bem-ist-sie-wirksam-bag-urteil-2026-280745.html

Neues BAG-Urteil 2026: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-184-25/