Information zur Inanspruchnahme von Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber (Bildungszeit). Dieser Anspruch beläuft sich bei Beschäftigten mit einer Arbeitswoche von fünf Tagen auf zehn Arbeitstage für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades/gerades Kalenderjahr: 2025/2026 und 2027/2028). HIER KLICKEN