EuGH hat Rechte Teilzeitbeschäftigter bei der Überstundenvergütung gestärkt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte Teilzeitbeschäftigter bei der Überstundenvergütung gestärkt. Teilzeitbeschäftigte werden unzulässig benachteiligt, wenn sie bei gleicher Arbeit Mehrarbeitszuschläge erst ab der gleichen Gesamtstundenzahl erhalten wie Vollzeitbeschäftigte, entschied der in Luxemburg ansässige EuGH am Donnerstag. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. (Az. C-660/20) Die Mehrarbeitszuschläge von Teilzeitbeschäftigten sind in Deutschland seit langem umstritten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hatte die Klage eines Piloten der Lufthansa CityLine dem EuGH vorgelegt. DBei der Airline müssen bislang bestimmte Schwellenwerte an Flugstunden überschritten sein, um eine in drei Stufen erhöhte „Mehrflugdienststundenvergütung“ zu erhalten. Die Schwellen sind für Voll- und Teilzeitbeschäftigte gleich. Der Kläger arbeitet im UmfangRead More →
