
Wenn der Dienstplan steht, planen viele Beschäftigte ihre Arzttermine, Kinderbetreuung und Freizeit fest ein. Umso größer ist der Ärger, wenn der Arbeitgeber kurzfristig schreibt: „Kollege krank, Sie müssen morgen Frühschicht übernehmen.“ Darf er das einfach – oder dürfen Sie ablehnen? Eine starre gesetzliche „4‑Tage‑Regel“ für alle Dienstpläne gibt es nicht. Ob Sie wirklich einspringen müssen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag, möglichen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen und der konkreten Dienstplangestaltung ab. In diesem Beitrag erläutere ich aus arbeitsrechtlicher Sicht, welche Dienstplanänderungen zulässig sind, wann Sie „Nein“ sagen können und mit welchem Risiko.
QUELLE: ANWALT.DE // Hier geht’s zum Original-Artikel, verfasst von Rechtsanwältin KSENIA SEMAKIN: https://www.anwalt.de/rechtstipps/dienstplan-kurzfristig-geaendert-muss-ich-am-freien-tag-einspringen-284989.html
