Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen – Grundsätze

Die Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist der praktische Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG. Kündigungsgrund ist dabei nicht die Erkrankung als solche, sondern die negative Gesundheitsprognose und die daraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen (BAG, Urteil vom 23.01.2014 – 2 AZR 582/13). Die Rechtsprechung prüft dies in drei Stufen.

QUELLE: ANWALT.DE // Hier geht’s zum Original-Artikel, verfasst von Rechtsanwalt VOLKER NANN: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-wegen-haeufiger-kurzerkrankungen-grundsaetze-285836.html