WAHLWERBUNG VERBOTEN! „Bannmeile“ von 100 Metern rund um die Wahllokale!
Gestern wurde uns mitgeteilt, dass der Wahlvorstand den Beschluss gefasst hat, dass im Radius von 100 Metern rund um die Wahllokale in Ramstein AB (Geb. 2101, sowie Geb. 306) keinerlei Wahlwerbung für die eine- oder andere Liste durchgeführt werden darf. Völlig egal ob mündlich, schriftlich, oder auch nur rein visuell. Jede Art von Werbung ist verboten! Selbstverständlich halten wir uns an die Vorgabe des WV und möchten euch alle bitten, jegliche Erkennungs-/Werbemerkmale der GME-RAMSTEIN-Gruppe (z.B. Button, Aufkleber, Visitenkarten, etc.) im Vorfeld eures Urnenganges abzulegen bzw. zu entfernen. Im Gegenzug erwarten wir von den anderen Bewerberlisten die gleiche Fairness bzw. die Einhaltung des vom WV gefasstenRead More →
